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Die steuerliche
Konzeption des Beteiligungsangebotes basiert auf den Steuergesetzen,
der Verwaltungsauffassung und der derzeitigen veröffentlichten
Rechtsprechung. Künftige Änderungen im Steuerrecht
könnten unter Umständen die folgenden Aussagen beeinflussen.
Im Einzelfall sollte die Beratung eines Steuerberaters in
Anspruch genommen werden.
Die Gesellschafter
und Gesellschafterinnen der KG sind steuerlich als Mitunternehmer
zu behandeln. Ihnen werden die Einkünfte nach ihrer quotalen
Beteiligung an der Gesellschaft unmittelbar für ihre
Einkommensteuerveranlagung zugerechnet.
Kontaktieren
Sie Ihren Steuerberater und informieren Sie sich über
Ihre persönlichen Vorteile einer Anteilszeichnung.
Weitere
Angaben erhalten Sie über unsere Broschüre.
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