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Die steuerliche Konzeption des Beteiligungsangebotes basiert auf den Steuergesetzen, der Verwaltungsauffassung und der derzeitigen veröffentlichten Rechtsprechung. Künftige Änderungen im Steuerrecht könnten unter Umständen die folgenden Aussagen beeinflussen. Im Einzelfall sollte die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden.

Die Gesellschafter und Gesellschafterinnen der KG sind steuerlich als Mitunternehmer zu behandeln. Ihnen werden die Einkünfte nach ihrer quotalen Beteiligung an der Gesellschaft unmittelbar für ihre Einkommensteuerveranlagung zugerechnet.

Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater und informieren Sie sich über Ihre persönlichen Vorteile einer Anteilszeichnung.

Weitere Angaben erhalten Sie über unsere Broschüre.

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